1. Die Gesuchsteller reichten mit Eingabe vom 23. September 2021 beim Friedensrichteramt Kreis I des Kantons Aargau ein Schlichtungsgesuch ein und beantragten im Wesentlichen die Abänderung der gemäss Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 13. März 2019 an die Gesuchsteller zu bezahlenden Unterhaltsbeiträge durch E. (Beklagter) sowie die Verpflichtung des Beklagten zur Leistung eines Prozesskostenvorschusses in Höhe von Fr. 4'000.00, eventualiter die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Einsetzung von Rechtsanwalt lic. iur Dominik Frey als unentgeltlichen Rechtsvertreter. 2. Die Friedensrichterin Kreis I verfügte am 20. Oktober 2021: