12.2. Gemäss dem angefochtenen Entscheid setzt sich das dem Kläger anrechenbare Einkommen aus verschiedenen Renten zusammen. Was die IV- Rente anbelangt, stützte sich die Vorinstanz auf die vom Kläger mit Eingabe vom 15. Januar 2021 eingereichten Verfügungen der IV-Stelle vom 14. August und 21. September 2020. Gemäss diesen Verfügungen wurde dem Kläger rückwirkend ab dem 1. Februar 2016 eine ganze Invalidenrente zugesprochen, nachdem ihm zuvor in dieser Periode teilweise nur eine Dreiviertelsrente ausgerichtet worden war, was eine Nachzahlung zugunsten des Klägers von Fr. 25'832.00 auslöste.