9.3. Aus der erwähnten Beilage ergeben sich jährliche Versicherungsprämien nach KVG von Fr. 4'702.80, was den von der Vorinstanz berücksichtigten Fr. 392.00 monatlich entspricht. Im Übrigen lassen sich dem Dokument Versicherungsprämien nach VVG von jährlich Fr. 667.20 entnehmen. Aus der Summe der KVG- und der VVG-Prämien ergibt sich der vom Kläger geltend gemachte Betrag von Fr. 447.50 monatlich ([Fr. 4702.80 + Fr. 667.20] / 12). Implizit verlangt der Kläger damit die Berücksichtigung seiner VVG-Prämien in der Bedarfsberechnung.