9.2. Im angefochtenen Entscheid (Erw. 4.1.) wird dazu mit Verweis auf Beilage 3 zur Eingabe vom 13. November 2017 ausgeführt, die Prämie für die Krankenkasse KVG betrage Fr. 392.00. Dieser Betrag wurde im Bedarf des Klägers berücksichtigt. - 16 -