7.4. Gemäss den SchKG-Richtlinien ist bei Wohngemeinschaften insbesondere eines Elternteils mit einem erwachsenen Kind in der Regel ein angemessener Wohnkostenanteil des Kindes zu berücksichtigen (Ziff. II./1 und IV./2 der Richtlinien). Verfügt sein Mitbewohner über kein Einkommen, können dem Schuldner nur die für ihn allein angemessenen Wohnkosten angerechnet werden (Vonder Mühll, in: Basler Kommentar zum SchKG, 3. Aufl., Basel 2021, N. 26 zu Art. 93 SchKG).