"1. Auf die Berufung des Berufungsklägers vom 10. Mai 2021 sei nicht einzutreten. -5- 2. Eventualiter sei die Berufung des Berufungsklägers vom 10. Mai 2021 abzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen des Berufungsklägers." Das Obergericht zieht in Erwägung: