Auf die vom Kläger gegen den obergerichtlichen Entscheid eingelegte Beschwerde in Zivilsachen trat das Bundesgericht mit Entscheid vom 25. September 2019 nicht ein. Am 20. Januar 2021 fällte das Familiengericht Rheinfelden einen neuen Entscheid und legte unter anderem die nachehelichen Unterhaltsbeiträge teilweise neu fest. Die dagegen erhobene Berufung des Klägers hiess das Obergericht mit Urteil vom 25. Oktober 2021 teilweise gut (nicht in Bezug auf die nachehelichen Unterhaltsbeiträge). Die dagegen vom Kläger erhobene Beschwerde ist derzeit vor Bundesgericht hängig. 2. 2.1. Mit Klage vom 30. September 2017 beantragte der Kläger beim Gerichtspräsidium Rheinfelden: