Nachdem beide Parteien Berufung gegen dieses Urteil erhoben hatten, wurde es mit Entscheid des Obergerichts vom 24. Januar 2019 teilweise aufgehoben. Die Sache wurde teilweise zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen (unter anderem zur Festlegung des Unterhaltsanspruchs der Beklagten ab August 2022) und teilweise wurden die vorinstanzlich festgelegten nachehelichen Unterhaltsbeiträge korrigiert (ab Rechtskraft des Urteils bis Juli 2022). Auf die vom Kläger gegen den obergerichtlichen Entscheid eingelegte Beschwerde in Zivilsachen trat das Bundesgericht mit Entscheid vom 25. September 2019 nicht ein.