1.2. Mit Klage vom 2. Mai 2013 machte der Kläger beim Bezirksgericht Rheinfelden das Scheidungsverfahren zwischen den Parteien rechtshängig. Mit Entscheid vom 15. November 2017 sprach das Bezirksgericht Rheinfelden die Scheidung aus und regelte die Scheidungsfolgen. Insbesondere verpflichtete es den Kläger zur Zahlung von nachehelichen Unterhaltsbeiträgen ab Rechtskraft des Urteils. Nachdem beide Parteien Berufung gegen dieses Urteil erhoben hatten, wurde es mit Entscheid des Obergerichts vom 24. Januar 2019 teilweise aufgehoben.