4. Der Klägerin wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Julian Burkhalter, Rechtsanwalt, Aarau, zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter bestellt. 5. Dem Beklagten wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und MLaw Caroline Mutschler, Rechtsanwältin, Wettingen, bis am 17. März 2022 und MLaw Christa Hausherr, Rechtsanwältin, Wettingen, ab dem 18. März 2022 zu seinen unentgeltlichen Rechtsvertreterinnen bestellt.