- [unverändert] - [unverändert] - die Eltern haben dafür zu sorgen, dass eine ordentliche Übergabe der Kinder möglich ist und dazu mit den geeigneten Personen und Institutionen zusammen zu arbeiten. Sie haben es zu unterlassen, vor den Kindern zu streiten; - [unverändert] - [Besuch Kurs "Kinder im Blick"; aufgehoben] 2.2. Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten abgewiesen. 3. Der Klägerin wird gestützt auf Art. 307 Abs. 1 und 3 ZGB die Weisungen erteilt, die telefonische Kommunikation zwischen dem Beklagten und den Kindern C. und D. zuzulassen und aktiv zu fördern.