3.7. 3.7.1. Die Vorinstanz hat die Voraussetzungen zur Ermittlung des Kindesunterhalts (Bar- und Betreuungsunterhalt) grundsätzlich korrekt dargelegt (Erw. 8.4. des angefochtenen Entscheids). Aufgrund der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts sind jedoch folgende Präzisierungen bzw. Ergänzungen anzubringen: Bei der (vorliegend zur Anwendung gelangenden) Methode der Existenzminima mit Überschussverteilung werden die vorhandenen Ressourcen (effektive oder hypothetische Einkommen) auf die beteiligten Familienmitglieder dahingehend verteilt, dass in einer bestimmten Reihenfolge (Barunterhalt, Betreuungsunterhalt der - 53 -