3.6.1.3. Die Klägerin reichte vor Vorinstanz zwei zwischen ihr und dem Verein Tagesfamilien Region Lenzburg am 14. Mai 2020 abgeschlossene Betreuungsverträge (Beilagen 29 und 30 zur Eingabe der Klägerin vom 2. Juni 2020) ein. Demgemäss sollte das Betreuungsverhältnis mit L. am 12. Mai 2020 beginnen, als Betreuungszeiten wurde jeweils Montag von 6.15 Uhr bis 20.00 Uhr vereinbart. Unter der Beilage 31 verurkundete die Klägerin sodann die Tarife für Betreuung und Mahlzeiten.