Im Ergänzungsleistungsrecht würden der Klägerin monatliche Ausgaben für den Mietzins von Fr. 1'325.00 als Alleinstehende anerkannt. Unter Berücksichtigung, dass die Klägerin mit den beiden Kindern zusammenwohnt und dementsprechend auf einen erhöhten Platzbedarf angewiesen ist, erscheinen Wohnkosten von Fr. 1'570.00 (ohne Parkplatz) daher auch in unterhaltsrechtlicher Hinsicht als nicht unangemessen hoch, weshalb sie - 49 -