3.5.1.4. Die Klägerin wohnt seit 1. März 2020 in einer 3.5-Zimmerwohnung am […] in S. (vgl. Mietvertrag vom 11./17. Februar 2020, klägerische Berufungsbeilage 5). Der Mietzins inkl. Parkplatz à Fr. 50.00 beläuft sich auf Fr. 1'620.00 bzw. Fr. 1'570.00 ohne Parkplatz. Im Ergänzungsleistungsrecht würden der Klägerin monatliche Ausgaben für den Mietzins von Fr. 1'325.00 als Alleinstehende anerkannt.