Für die Monate Januar bis Oktober 2021 ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von Fr. 3'144.40. Dieses ist der Klägerin auch für den Monat Dezember 2021 anzurechnen. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2021 ein anrechenbares monatliches Nettoeinkommen von gerundet Fr. 3'404.00 (Fr. 34'588.40 [11 x Fr. 3'144.40] + Fr. 6'262.30; : 12). Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, sie habe gestützt auf das Schulstufenmodell nur eine Erwerbstätigkeit im Rahmen eines 50%-Pensums auszuüben (vgl. dazu im Einzelnen BGE 144 III 481 Erw.