von Fr. 3'333.40, dies nach einem Abzug von Fr. 62.75 für "Korr. PK 2020" (im Januar) sowie nach Abzugs eines Betrags für Essen von Fr. 73.50. In den Monaten März 2021 bis und mit November 2021 erzielte die Klägerin nunmehr in einem 65%-Pensum, wiederum nach Abzug der Kinderzulagen - 47 -