2021 vollumfänglich kürze. Es ist gestützt auf diese Urkunden daher glaubhaft, dass der Beklagte im Zeitraum vom Eheschutzbegehren bis zum 31. Juli 2020 zu 100% arbeitsunfähig war und bis zu seiner Inhaftierung am 16. August 2020 Krankentaggelder der Visana Versicherungen AG bezog. Nicht zu beanstanden ist sodann, dass die Vorinstanz dem Beklagten in der Phase des Krankentaggeldbezugs ein monatliches Einkommen von - 44 -