Die von der Opferberatungsstelle Aargau erteilte Kostengutsprache für eine psychologische Begleitung habe die Klägerin bis jetzt aber noch nicht genützt. Es sei bekannt, dass solche Eltern aufgrund des Traumas den anderen Elternteil dämonisierten und so bewusst oder unbewusst versuchten, ihr Kind zu schützen. Es sei dringend notwendig, dass die Klägerin ihr Vorhaben aus der Mediation, die psychologische Begleitung zur Verarbeitung ihrer Ängste aus der Ehe, in Anspruch nehme.