2.6. 2.6.1. Die Vorinstanz erteilte den Parteien u.a. die Weisung, beim Verein "Kinder im Blick" einen Elternkurs zu absolvieren. Die Klägerin hat die Aufhebung dieser Weisung beantragt. Dem Bericht der Beiständin vom 8. Februar 2022 (S. 5 f.) ist zu entnehmen, was unbestritten geblieben ist, dass beide Parteien in der Zwischenzeit den besagten Kurs absolviert haben. Die von der Vorinstanz den Parteien erteilte Weisung, beim Verein "Kinder im Blick" einen Elternkurs zu absolvieren. ist daher zufolge Gegenstandslosigkeit aufzuheben.