Was der genaue Hintergrund und Inhalt der angeordneten "forensisch-psychiatrischen Therapie" sind, geht weder aus dem Strafurteil hervor noch hat sich die Klägerin dazu geäussert. Dem Bericht der Beiständin vom 8. Februar 2022 (S. 3) kann immerhin entnommen werden, dass der "behandelnde Forensiker, Herr Dr. I., PDAG", der Beiständin im Februar 2021 telefonisch berichtete, der Beklagte habe seine Impulskontrolle trotz des Vorfalles vom August 2020 bewahren können und er könne dadurch die Sicherheit seiner Kinder gewährleisten. Der Beklagte sei seiner Meinung nach psychisch gesund gewesen, obwohl er eventuell unter einer Anpassungsstörung leide.