Mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 31. Januar 2022 (Beilage 26 zur Eingabe der Klägerin vom 28. Februar 2022) wurde der Beklagte u.a. wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung sowie mehrfacher Drohungen und Beschimpfungen verurteilt und es wurde ihm die Weisung erteilt, sich einer ambulanten, forensisch-psychiatrischen Therapie zu unterziehen. Die dem Urteil zu Grunde liegenden Straftaten - welche sich unbestrittenermassen nicht gegen die Kinder gerichtet haben - verübte der Beklagte in den Jahren 2019 und 2020, sie sind in den umfangreichen Akten von den Parteien hinreichend thematisiert und vom Beklagten zumindest teilweise auch anerkannt worden (vgl. z.B. seine Ausführungen