Beurteilung der Beiständin zusätzliche Glaubwürdigkeit verleiht. Mit Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 31. Januar 2022 (Beilage 26 zur Eingabe der Klägerin vom 28. Februar 2022) wurde der Beklagte u.a. wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung sowie mehrfacher Drohungen und Beschimpfungen verurteilt und es wurde ihm die Weisung erteilt, sich einer ambulanten, forensisch-psychiatrischen Therapie zu unterziehen.