Der Beklagte sei erstinstanzlich wegen gravierender Delikte strafrechtlich verurteilt worden, das Obergericht habe die Strafakten beim Bezirksgericht Lenzburg zu edieren. Daraus ergebe sich die Gefährlichkeit des Beklagten, dieser müsse gemäss Urteil in eine forensisch-psychiatrische Therapie gehen, da er u.a. wegen massiver Drohungen verurteilt worden sei. Der Beklagte befinde sich auch mit der aktuellen Freundin im Streit, er sei während des Besuchsrechts im Dezember 2021 von dieser des Hauses verwiesen worden. Die Kinder seien bei der mittlerweile ehemaligen Freundin geblieben, auch dazu seien die Kinder zu befragen.