Er versuche, sein impulsives, lautes Reden zu kontrollieren, damit die Kinder keine Anhaltspunkte für Streitigkeiten in seinem familiären Umfeld und Freundeskreis fänden. Der Klägerin falle es immer noch schwer, die Kinder für die Besuche beim Beklagten vorzubereiten, sie verweigere nach wie vor jegliche Kontakte zu diesem. Die Klägerin verstehe intellektuell als Mutter, dass ihre Kinder ein Recht auf eine eigene Beziehung zu ihrem Vater hätten, es falle ihr aber schwer, dies auch emotional zu akzeptieren.