Der Beklagte wisse Bescheid, welche Vorlieben und Interessen seine Töchter hätten. Er beschäftige die Kinder und unternehme kindergerechte Aktivitäten, auch könne er sich um die Sicherheit der Kinder sorgen. Die Mediation sei insofern erfolgreich verlaufen, als die Besuche und die Ferien der Kinder beim Beklagten stattgefunden hätten. Die Kinder hätten während der Herbstferien 2021 und der Sportferien 2022 je eine Woche mit ihrem Vater verbringen können. Der Beklagte habe an sich gearbeitet und das Besuchsrecht scheine sich zu normalisieren.