2.5.3. 2.5.3.1. In dem vom Obergericht eingeholten Bericht der Beiständin vom 8. Februar 2022 führte diese aus (S. 4 ff.), die Besuche im BBT seien für die Kinder und den Beklagten schwierig verlaufen. Da Wiederzusammenkommen und Zueinanderfinden sei aufgrund der fremden Umgebung erschwert gewesen, zudem sei jedes Mal eine neue BBT-Betreuerin anwesend gewesen, was die Unsicherheit der Kinder verstärkt habe.