In der Folge verfügte das Gerichtspräsidium Lenzburg (als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde [KESB]) am 15. März 2021, das mit Entscheid vom 12. August 2020 angeordnete Besuchsrecht werde einstweilen sistiert und dem Vater werde ein Besuchsrecht an jedem zweiten Wochenende im Monat im Rahmen des Vereins der begleiteten Besuchstage (BBT Aargau) nach dessen Möglichkeiten erteilt.