Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, anlässlich eines Gesprächs mit den beiden Mädchen sei klar geworden, dass die Kontakte zum Vater langsam, sorgfältig und mit professioneller Begleitung zum Schutz der Kinder vor den Ausbrüchen des Kindsvaters stattfinden sollten; ebenfalls bestehe seitens der Kinder das Bedürfnis nach Sicherheit, indem der Kindsvater die von Anfang an besprochenen Besuchsregeln (wie kein Ausfragen betreffend F. [F.] und Kindsmutter) einhalte und somit auch das Vertrauen der Kinder zurückgewinne. In der Folge verfügte das Gerichtspräsidium Lenzburg (als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde [