Der genaue Tathergang werde von einem Gericht zu beurteilen sein. Sowohl die Klägerin als auch die Beiständin hätten die Kinder mit Fehlinformationen über den Tatablauf bedient, zudem habe die Klägerin nach dem Vorfall noch weiter instrumentalisiert. Die bereits durchgeführten begleiteten Besuchstage (BBT Aargau) bestätigten dem Beklagten, dass die Kinder keine Angst vor ihm hätten. Es werde bestritten und mit einschlägigen Belegen widerlegt, dass der Beklagte sein Besuchsrecht wahrgenommen habe, obwohl er gewusst habe, dass er sich mit Covid-19 infiziert habe.