5. Unverändert 6. 6.1. Aufzählungszeichen 1 bis 4 unverändert; Aufzählungszeichen 5 aufgehoben; 6.2. und 6.3. aufgehoben. 7.-9. Unverändert 10. Aufgehoben. Die Verfahrenskosten seien maximal auf CHF 2'000.00 insgesamt festzulegen. 11. Ziff. 11-13. Unverändert. - 21 - Eventualbegehren 4. In Gutheissung der Berufung sei der Entscheid vom 12.08.2020 des Bezirksgerichts Lenzburg (SF.2019.74) aufzuheben und zur neuen Begründung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen."