- Gemäss Art. 274 Abs. 1 ZGB haben die Eltern alles zu unterlassen, was das Verhältnis der Kinder, C. und D., zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Aufgabe der erziehenden Person erschwert. - zur Sicherstellung des Kindswohls haben die Eltern sämtliche Termine bei der Beiständin der Kinder wahrzunehmen; - die Eltern haben dafür zu sorgen, dass eine ordentliche Übergabe der Kinder möglich ist und dazu mit SpF plus zusammen zu arbeiten.