- die Eltern in ihrer Sorge um die gemeinsamen Kinder C. und D. mit Rat und Tat zu unterstützen; - die Eltern bei der Ausübung des definierten Besuchs- und Ferienrechts zu unterstützen; - die begleiteten Übergaben mit SpF plus zu organisieren und koordinieren; - bei Konflikten zwischen dem Vater und der Mutter in Bezug auf den persönlichen Verkehr zu vermitteln; - das Nachholen von Besuchstagen mit den Eltern verbindlich zu vereinbaren; - die Anmeldung zum Kurs "Kinder im Blick" sowie Überwachung der Weisung hiervor zu kontrollieren; - die Weisungen an die Eltern zu überwachen und dem Familiengericht