gerade Jahre: - am 24. Dezember, 09.00 Uhr, abzuholen und am 25. Dezember, 10.00 Uhr, zurückzubringen, - am 31. Dezember, 09.00 Uhr, abzuholen und am 1. Januar, 18.00 Uhr, zurückzubringen, - am Pfingstsamstag, 09.00 Uhr, abzuholen und am Pfingstmontag, 18.00 Uhr, zurückzubringen. Ein weitergehendes Besuchs- und Ferienrecht nach Absprache unter den Parteien bleibt vorbehalten. 3.2. Die Übergaben der beiden Kinder haben durch die SpF plus begleitet zu erfolgen.