3.2. Es sei vorzumerken, dass sich der Wohnsitz der Kinder, insbesondere hinsichtlich schulischer und sozialversicherungsrechtlicher Belange, derzeit bei der Gesuchstellerin befindet. 3.3. Es sei ein begleitetes Besuchsrecht anzuordnen. 4. Finanzielles 4.1. Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der Töchter C. und D. monatlich im Voraus (zzgl. allfällig bezogener gesetzlicher oder vertraglicher Familien- oder Ausbildungszulagen) folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: