16.2. Dem Gesuchgegner sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und es sei die Unterzeichnende als unentgeltliche Rechtsvertreterin einzusetzen. 17. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zzgl. MwSt. zulasten der Gesuchstellerin." -9- 2.8. Mit Verfügung vom 14. Mai 2020 wurden die Akten des Verfahrens SF.2020.3 beigezogen. 2.9. Am 2. Juni 2020 erstattete die Klägerin ihren schriftlichen Schlussvortrag und stellte folgende Rechtsbegehren: " Es seien sämtliche Anträge des Gesuchgegners abzuweisen, sofern sie von den nachfolgenden abweichen.