10. 10.1. Ziffer 6.1 der Begehren der Gesuchstellerin sei abzuweisen. Stattdessen sei der Gesuchgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin für C. monatlich vorschüssig einen Unterhaltsbeitrag von total Fr. 344.- (Barunterhalt) zu bezahlen. Ferner sei der Gesuchgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin für D. monatlich vorschüssig einen Unterhaltsbeitrag von total Fr. 333.- (Barunterhalt) zu leisten. 10.2. Ziffer 6.3 der Begehren der Gesuchstellerin sei abzuweisen. 11. Ziffer 7.1. der Begehren der Gesuchstellerin sei gutzuheissen. 12. Ziffer 8.1 der Begehren der Gesuchstellerin sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist.