2.5. An der Verhandlung vom 9. Dezember 2019 erstatteten die Parteien Replik und Duplik und sie wurden befragt. In der Folge wurde ein Teilvergleich (Regelung des Besuchs- und Ferienrechts des Beklagten) abgeschlossen. 2.6. Am 11. Dezember 2019 wurden die Kinder C. und D. angehört. 2.7. Am 4. Mai 2020 erstattete der Beklagte seinen schriftlichen Schlussvortrag und stellte folgende Rechtsbegehren: " Prozessualer Antrag 1. Die Akten des Vollstreckungsverfahrens SF.2020.3 seien von Amtes wegen beizuziehen. Ordentliche Anträge 1. Es sei festzustellen, dass die Parteien seit dem 29. September 2019 getrennt leben.