13. Der Gesuchstellerin sei, unter Strafandrohung von Art. 292 StGB im Widerhandlungsfall, zu untersagen, ohne Einwilligung des Gesuchgegners mit den gemeinsamen Kindern C., geb. tt.mm. 2011, und D., geb. tt.mm. 2014, ins Ausland zu reisen. 14. 14.1. Ziffer 9.1 der Begehren der Gesuchstellerin sei abzuweisen. 14.2. Der Gesuchgegner sei die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen und es sei der unterzeichnende Anwalt als unentgeltlichen Rechtsvertreter einzusetzen. 15. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, zzgl. MwSt., zulasten der Gesuchstellerin. -6- Superprovisorische Anträge / vorsorgliche Anträge