7.5 Es sei einstweilen, bis zur Aufhebung der durch Zwangsmassnahmengericht angeordneten Fernhaltemassen gegenüber der Gesuchstellerin, eine Beistandschaft für die gemeinsamen Kinder C., geb. tt.mm. 2011, und D., geb. tt.mm. 2014, zu errichten. 8. Ziffer 4.1 und 4.2 der Begehren der Gesuchstellerin seien abzuweisen. 9. Ziffer 5.2 der Begehren der Gesuchstellerin seien abzuweisen. 10. Ziffer 6.1 und 6.3 der Begehren der Gesuchstellerin seien abzuweisen. 11. Ziffer 7.1 der Begehren der Gesuchstellerin sei gutzuheissen. 12. Der Pass und die Identitätskarte der beiden Kinder C., geb. tt.mm. 2011, und D., geb. tt.mm. 2014, seien einzuziehen und zu sperren.