7. 7.1 Ziffer 3.1 der Begehren der Gesuchstellerin sei abzuweisen. Stattdessen seien die gemeinsamen Kinder C., geb. tt.mm. 2011, und D., geb. tt.mm. 2014, für die Dauer des Getrenntlebens unter die alleinige Obhut des Gesuchgegners zu stellen. -5- 7.2 Ziffer 3.3 der Begehren der Gesuchstellerin sei abzuweisen. Stattdessen sei der Gesuchstellerin ein gerichtsübliches Besuchsrecht einzuräumen. 7.3 Eventualiter seien die gemeinsamen Kinder C., geb. tt.mm. 2011, und D., geb. tt.mm. 2014, für die Dauer des Getrenntlebens unter die geteilte Obhut der Parteien zu stellen.