8. Auskunftspflicht 8.1. Es sei der Gesuchsgegner zu verurteilen, der Gesuchstellerin sämtliche Unterlagen bezüglich seiner finanziellen Situation (Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, Lohnausweis, Steuerunterlagen, etc.) vorzulegen. -4- 9. Prozesskosten 9.1. Es sei der Gesuchsgegner zu verurteilen, der Gesuchstellerin einen Prozesskostenbeitrag in Höhe von CHF 4'000.00 zu bezahlen. 9.2 Es sei der Gesuchstellerin die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, unter Verbeiständung durch den Unterzeichneten. – Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen –"