Gegenstand Sistierungsverfügung des Bezirksgerichts Zurzach, Präsidium Arbeitsgericht, vom 6. Dezember 2021 im Schlichtungsverfahren betreffend Auskunftsrecht (Art. 8 DSG) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Schlichtungsgesuch vom 4. Oktober 2021 (Postaufgabe) beantragte der Kläger im Wesentlichen, die Beklagte habe ihm eine Zusammenfassung aller erhaltenen Strahlendosen während seiner Einsatztätigkeit im B. in den Jahren 2003 und 2004 abzugeben. 1.2. Anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 16. November 2021 konnte kein Vergleich abgeschlossen werden.