Die Prämie für die Lebensversicherung in der Höhe von Fr. 15'405.80 ist ebenfalls ausgewiesen (Duplikbeilage 12). Der geltend gemachte Betrag von Fr. 38'000.00 (Erhöhung des Wertschriftenvermögens) kann demgegenüber nicht als Sparquote berücksichtigt werden. Darin enthalten ist eine Erhöhung der "Lebens- und Rentenversicherungen" von Fr. 101'909.00 auf Fr. 118'652.00 (definitive Steuerveranlagungen 2016 und 2017 [Klagebeilage 10 und Duplikbeilage 10]). Eine Jahresprämie für die Lebensversicherung wurde beim Sparbetrag aber bereits berücksichtigt und der Beklagte hat im Übrigen nicht dargetan, dass die restliche Werterhöhung aus dem Einkommen resultiert.