Ein Teil der Sparquote sei durch die höheren Ausgaben der Trennung kompensiert. Die Sparquote sei im vorliegenden Fall nicht zu berücksichtigen, der Beklagte habe diese auch nie beziffert. Zahlungen für Steuern gehörten zum Bedarf und könnten nie Teil einer Sparquote sein. Auch Zahlungen in die Altersvorsorge stellten keine Sparquote dar.