4.2.2. Die Klägerin macht geltend (Berufung S. 18 f.), im Moment sei ein Aufstocken ihrer aktuellen Arbeitsstelle nicht möglich. Eine zusätzliche Stelle könne die Klägerin nicht annehmen. Zu Recht habe die Vorinstanz die Care-Arbeit, welche die Klägerin während der Ehe immer ausgeführt habe, berücksichtigt. Ihre Massagetätigkeit, welche sie während der Ehe ausgeübt habe, könne sie in einem Teilzeitpensum ausüben. Ihre Wohnung sei dafür aber nicht mehr eingerichtet. Im Bereich der Massage und ohne langjährige Berufserfahrung könne die Klägerin maximal Fr. 600.00 verdienen.