Zwar war der Umsatz im Jahr 2017 noch deutlich höher als (Fr. 1'525'697.70) als in den nachfolgenden drei Jahren, mit Blick auf die massgebenden Jahre 2018, 2019 und 2020 kann aber nicht gesagt werden, die Umsätze der C. GmbH seien stetig rückläufig gewesen. In Anbetracht der relativ stabilen Umsatzzahlen in den Jahren 2018, 2019 und 2020, der glaubhaften Entspannung der finanziellen Situation der C. GmbH ab Ende 2019 und der fehlenden Angaben zur Geschäftsentwicklung im Jahr 2021 erscheint es nicht gerechtfertigt, lediglich auf das Einkommen des letzten Jahres bzw. auf dasjenige des Jahres 2020 abzustellen, wie es die Vorinstanz getan hat.