Ende 2019 bezahlte die C. GmbH dem Beklagten das Darlehen von Fr. 40'000.00 aber bereits wieder zurück und sie war im Jahr 2020 sogar in der Lage, dem Beklagten ein Darlehen in der Höhe von insgesamt Fr. 85'000.00 zu gewähren (vgl. Jahresrechnung bzw. Bilanz 2020 [Beilage 1 zur Eingabe des Beklagten vom 25. Februar 2021]; Berufung S. 8 f.; Berufungsantwort S. 9 f.). Auch der E. GmbH gewährte die C. GmbH ein Darlehen (Berufung S. 10, Berufungsantwort S. 10). Per November 2020 hat der Beklagte zudem eine Wohnung zu einem Mietzins von monatlich Fr. 3'000.00 bezogen (vgl. dazu Erw. 5 nachstehend).