Gemäss Jahreslohnkonto 2019 (Antwortbeilage 21) wurden dem Beklagten insgesamt Lohnzahlungen von Fr. 145'494.80 bzw. abzüglich Ausbildungszulagen (Fr. 2'750.00) von Fr. 142'744.80 ausgerichtet. Aus dem Jahreslohnkonto 2019 ist weiter ersichtlich, dass im Juni 2019 ein Betrag von Fr. 10'000.00 unter dem Titel "Vorauszahlung/Verrechnung" in Abzug gebracht und dem Kontokorrent B., auf welchem die Privatbezüge des Beklagten belastet werden, gutgeschrieben wurde (Kontokorrent B. bei der C. GmbH; Berufungsantwort S. 7). Die Klägerin macht zu Recht geltend (Berufung S. 6) dass dieser Betrag dem Beklagten als Einkommen anzurechnen ist.