3.4.3. Im Jahr 2019 erzielte der Beklagte gemäss Lohnausweis 2019 (Antwortbeilage 20) ein Einkommen von Fr. 152'745.00. Der Beklagte führte aus (act. 92), darin enthalten sei der Privatanteil für die Benützung des Geschäftsautos, welcher gemäss Kontokorrent B. (Beilage 1 zur Eingabe der Klägerin vom 25. Juli 2021, S. 1) Fr. 6'395.00 betrug. Gemäss Jahreslohnkonto 2019 (Antwortbeilage 21) wurden dem Beklagten insgesamt Lohnzahlungen von Fr. 145'494.80 bzw. abzüglich Ausbildungszulagen (Fr. 2'750.00) von Fr. 142'744.80 ausgerichtet.